Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Arzt
Kanzlei für Medizinrecht
Zur Person
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- 1987 bis 1994: Studium der Human-medizin in Homburg/Saar und Tübingen
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- 1994 bis 2001: Jurastudium mit nachfol-gendem Referendariat in Saarbrücken und München
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- 2001: Zulassung als Rechtsanwalt
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- seit 2007: Fachanwalt für Medizinrecht
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- jahrelange Tätigkeit in eigener Kanzlei auf den Gebieten des Arzt- und Medizinrechts
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- Mitautor des Handbuchs für Krankenver-sicherungsrecht (Hrsg.: Prof. Dr. H. Sodan)
Leistungen
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​Als Fachanwalt für Medizinrecht und Arzt habe ich mich auf die Gebiete des Arzt- und Medizinrechts sowie des Wettbewerbs-rechts (Werbung für Arzneimittel und Medi-zinprodukte) spezialisiert.
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Ich betreue Ärzte bei der Gründung von ärztlichen Kooperationen (Gemeinschafts-praxis, Praxisgemeinschaft usw.), vertrete sie in Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprü-fungen und berate in allen Fragen des Ver-tragsarztrechts, des Werberechts, des Berufs-rechts sowie des Gebührenrechts.
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Ferner vertrete ich regelmäßig Unterneh-men im Wettbewerbsrecht, hier insbeson-dere bzgl. der Produktwerbung für Arznei- und Lebensmittel sowie für Medizinprodukte.
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Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das Arzthaftungsrecht. In diesem Bereich werde ich sowohl für die Arzt- als auch die Patientenseite tätig.
Meine medizinische und juristische Ausbil-dung ermöglichen es mir, den jeweiligen Sachverhalt sowohl in rechtlicher als auch in medizinischer Hinsicht beurteilen zu können. Ein im Bereich des Arzt- und Medizinrechts nicht zu unterschätzender Vorteil.
Tätigkeitsschwerpunkte
Arztrecht
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Medizinrecht
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Vertragsarztrecht
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Arzthaftungsrecht
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Wettbewerbsrecht
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Medizinprodukterecht
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Arzneimittelrecht
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Aktuelles
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.08.2020, 4 U 162/18
Abrechnung einer Kataraktoperation unter Einsatz des Femtosekundenlasers
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OLG München, Beschluss vom 09.04.2019, B 1 KR 5/19 R
Wahlarztkette umfasst auch externen Radiologen
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LG Mosbach, Urteil vom 18.12.2019, Az.: 2 S 1/19
Ist die Wahlleistungsvereinbarung unwirksam, dann...?
BGH, Urteil vom 19.07.2016, VI ZR 75/15
Beschränkung der Einwilligung in Chefarzt-OP
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BSG, Urteil vom 04.05.2016, B 6 KA 21/15 R
Nachbesetzung einer Arztstelle nach Zulassungsverzicht
Kontakt
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089 / 14 33 07 - 01​
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Rechtsanwalt Dr. med. Markus Weidenbach
Kanzlei für Medizinrecht
Landsberger Straße 155
80687 München
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