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Zur Person

- 1987 bis 1994: Studium der Human-medizin in Homburg/Saar und Tübingen

- 1994 bis 2001: Jurastudium mit nachfol-gendem Referendariat in Saarbrücken und München

- 2001: Zulassung als Rechtsanwalt

- seit 2007: Fachanwalt für Medizinrecht

- jahrelange Tätigkeit in eigener Kanzlei auf den Gebieten des Arzt- und Medizinrechts

- Mitautor des Handbuchs für Krankenver-sicherungsrecht (Hrsg.: Prof. Dr. H. Sodan)

Leistungen

Als Fachanwalt für Medizinrecht und Arzt habe ich mich auf die Gebiete des Arzt- und Medizinrechts sowie des Wettbewerbs-rechts (Werbung für Arzneimittel und Medi-zinprodukte) spezialisiert.

Ich betreue Ärzte bei der Gründung von ärztlichen Kooperationen (Gemeinschafts-praxis, Praxisgemeinschaft usw.), vertrete sie in Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprü-fungen und berate in allen Fragen des Ver-tragsarztrechts, des Werberechts, des Berufs-rechts sowie des Gebührenrechts. 

Ferner vertrete ich regelmäßig Unterneh-men im Wettbewerbsrecht, hier insbeson-dere bzgl. der Produktwerbung für Arznei- und Lebensmittel sowie für Medizinprodukte. 

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das Arzthaftungsrecht. In diesem Bereich werde ich sowohl für die Arzt- als auch die Patientenseite tätig. 

  

Meine medizinische und juristische Ausbil-dung ermöglichen es mir, den jeweiligen Sachverhalt sowohl in rechtlicher als auch in medizinischer Hinsicht beurteilen zu können. Ein im Bereich des Arzt- und Medizinrechts nicht zu unterschätzender Vorteil.

Tätigkeitsschwerpunkte


Arztrecht 

Medizinrecht

Vertragsarztrecht

Arzthaftungsrecht

Wettbewerbsrecht

Medizinprodukterecht

Arzneimittelrecht

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Aktuelles

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.08.2020, 4 U 162/18

Abrechnung einer Kataraktoperation unter Einsatz des Femtosekundenlasers

OLG München, Beschluss vom 09.04.2019, B 1 KR 5/19 R 

Wahlarztkette umfasst auch externen Radiologen

LG Mosbach, Urteil vom 18.12.2019, Az.: 2 S 1/19

Ist die Wahlleistungsvereinbarung unwirksam, dann...?

BGH, Urteil vom 19.07.2016, VI ZR 75/15

Beschränkung der Einwilligung in Chefarzt-OP

BSG, Urteil vom 04.05.2016, B 6 KA 21/15 R

Nachbesetzung einer Arztstelle nach Zulassungsverzicht

Kontakt

089 / 14 33 07 - 01

Rechtsanwalt Dr. med. Markus Weidenbach
Kanzlei für Medizinrecht

Landsberger Straße 155

80687 München

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ra-weidenbach@t-online.de

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